Adwords: Änderungen der Richtlinie für URLs
21. März 2008
“Ab April müssen bei Google Adwords alle Anzeige-URLs für neue Anzeigen ausnahmslos mit der jeweiligen Ziel-URL/URL der Zielseite übereinstimmen.”
Wichtige Aspekte der Richtlinie:
Tracking-URLs
Ihre Anzeigen werden genehmigt, wenn die URL der Domain Ihrer Zielseite der Domain der Anzeige-URL entspricht.
Folgende Möglichkeiten sind beispielsweise zulässig:
- Anzeige-URL: www.google.com/adwords
- Ziel-URL: www.trackingurl.com/google123
- Zielseiten-URL: www.google.com
Nicht zulässig wären hingegen:
- Anzeige-URL: www.google.com/adwords
- Ziel-URL: www.trackingurl.com/google123
- Zielseiten-URL: www.trackingurl.com
Sub-Domains
Die Verwendung von Sub-Domains und zusätzlichem Text in der Anzeige bleibt weiterhin zulässig, wenn die Hauptdomain der URL Ihrer Zielseite entspricht.
Die unten aufgeführten Anzeige-URLs beispielsweise, wären für die URL der Zielseite http://sub.google.com/verschiedeneszulässig, wenn die Hauptdomain Folgendem entspricht:
- sub.google.com
- google.com/extratext
- www.google.com/extratext
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Kategorie: Neuigkeiten, Google, Internet-Werbung
Tags: adwords, adwords richtlinien, Google Adwords
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1 Kommentar Zum Kommentarfeld
1. webzweinullBlog | März 29th, 2008 at 1:10 am
Das mit den Tracking URLs ist ja absolut verständlich, dass aber nun die Anzeige URLs ausnahmslos (!) mit der Ziel-URL übereinstimmen muss, kann ich nachvollziehen - fände es aber besser wenn Google darauf verzichtet hätte…
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