Abmahnung zu Homestage.de

Zur Weihnachtszeit gibt es immer schöne Geschenke, wir erhielten unter anderem die Tage ein Fax von einer Rechtsanwaltskanzlei aus München. Anliegen: Eine Abmahnung in Sachen Marken- & Wettbewerbsverletzung, Kostennote 35000€ bzw. Fixkosten: ca. 1200 € und dass nur weil folgende (damals noch ungeschützte) Domain von uns gesichert wurde: www.homestage.de

Abmahnen ließ uns der Besitzer der Domain homestage.at – welcher es anscheinend nicht für nötig hielt sich die .de-Domain zu sichern. Aber es erst etwa ein Jahr nach unserer Registrierung bemerkte, dass diese genannte TLD-Domain mittlerweile im Besitz eines Anderen ist. Herrlich, anstatt die Angelegenheit auf menschliche Art durch ein kurzes Telefonat zu klären wird gleich ein Anwalt eingeschaltet. Und wir müssen nun die genannte und schon optimierte Domain auch noch abgeben, da nun mal beide Seiten dummerweise im gleichen Markt tätig sind! Na dann Prost Neujahr…

PS: Das ist übrigens einer der Gründe warum der Blog in letzter Zeit etwas unter Artikellosigkeit gelitten hat.

10 Kommentare
  1. „Und wir müssen nun die genannte und schon optimierte Domain auch noch abgeben, da nun mal beide Seiten dummerweise im gleichen Markt tätig sind!“

    „Dummerweise“ ist er aber ein Ösi und es existiert keine deutsche Marke.

    Kann mir nicht erklären warum ihr die Domain abgebt…

  2. @ ich: da der „Österreicher“ mittlerweile natürlich so klug war und eine Markenanmeldung eingeleitet hat.

    Anfänglich wollte ich die Geschichte auch durchziehen, da ich mir dachte wer so langsam ist und es nicht nach einem 3/4 Jahr merkt das seine .de-TLD anderweitig vergeben ist, muss dafür eigtl. auch irgendwie bestraft werden – jedoch hat mir hier der Anwalt abgeraten. Und ausserdem haben/hatten wir eh keine Zeit die Homestage.de Website hochzuziehen von daher abhacken, blöd gelaufen und dem Anderen viel Spaß mit seiner .de-Domain wünschen!

  3. @Sascha:

    Naja die nachträgliche Markenanmeldung bringt dem Ösi eigentlich wenig, bei der DPMA ist nichtmal eine Anmeldung ersichtlich. Oder meinstest Du eine Markenanmeldung in Ösiland?

  4. Er erzählte mir was das die Markenanmeldung gerade läuft. Und ich glaube vernommen zu haben beim DPMA. Ich habe auch damals als ich die Abmahnung erhielt beim DPMA nachgeschaut und war vollkommen verdutzt warum er mich wegen einer Markenrechtsverletzung abmahnt.

  5. Naja dann kann ich jetzt auch behaupten ich habe eine Anmeldung der Textmarke „Weblike“ beim DPMA laufen und mahne Dich ab :-)

    Aber erst wenn die Marke tatsächlich eingetragen ist (nach den 3 Monaten Widerspruchsfrist) könnte ich markenrechtlich gegen Dich vorgehen…

    Vorher kann ich mich höchstens auf eine .at-Domain und eine Geschäftsbezeichnung berufen (zumal Einzelunternehmer eigentlich gar keine „Firma“ mit einem Fantasienamen führen dürfen).

    Domain würde ich wohl freigeben, die Kostennote aber nicht begleichen.

    Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung und so ne?! :-)

  6. Sehr ärgerlich…

    Wenn ich mir eine neue Domain registrieren möchte und die gleiche gibt es schon als co.uk, sollte ich dann die Finger davon lassen?

    Wo kann man eigentlich nach so Markennamen suchen?

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