Adwords: Änderungen der Richtlinie für URLs

„Ab April müssen bei Google Adwords alle Anzeige-URLs für neue Anzeigen ausnahmslos mit der jeweiligen Ziel-URL/URL der Zielseite übereinstimmen.“

Wichtige Aspekte der Richtlinie:

Tracking-URLs

Ihre Anzeigen werden genehmigt, wenn die URL der Domain Ihrer Zielseite der Domain der Anzeige-URL entspricht.

Folgende Möglichkeiten sind beispielsweise zulässig:

Nicht zulässig wären hingegen:

Sub-Domains

Die Verwendung von Sub-Domains und zusätzlichem Text in der Anzeige bleibt weiterhin zulässig, wenn die Hauptdomain der URL Ihrer Zielseite entspricht.

Die unten aufgeführten Anzeige-URLs beispielsweise, wären für die URL der Zielseite http://sub.google.com/verschiedeneszulässig, wenn die Hauptdomain Folgendem entspricht:

  • sub.google.com
  • google.com/extratext
  • www.google.com/extratext
Ein Kommentar
  1. Das mit den Tracking URLs ist ja absolut verständlich, dass aber nun die Anzeige URLs ausnahmslos (!) mit der Ziel-URL übereinstimmen muss, kann ich nachvollziehen – fände es aber besser wenn Google darauf verzichtet hätte…

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