E-Mails (Signaturen) als neue Abmahnfalle

Neues Gesetz schreibt bestimmte Angaben in E-Mails vor – viele Unternehmen wissen nichts davon!

Wenn man dem „Handelsblatt“ glauben darf, droht deutschen Firmen eine Abmahnwelle. Der Grund: In einem Rundschreiben weist der deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) seine Mitglieder auf eine neue Richtlinie im Gesetz über elektronische Handelsregister hin. Demnach sind seit Anfang Januar 2007 bestimmte Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails gesetzlich vorgeschrieben.

Wie in einem Geschäftsbrief auf Papier müssen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und alle Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer aufgelistet werden. Das betrifft allerdings nur Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind – bundesweit sind das knapp drei Millionen.

Es könnte passieren das sich professionelle Abmahner extra ein Gewerbe anlegen um sich als Konkurrenz ausgeben zu dürfen und zu einer Abmahnung befähigt werden.

Neu ist all dies jedoch nicht die Vorschriften galten auch bisher schon für alle Geschäftsbriefe und damit strenggenommen auch für E-Mails und Faxe.
Also Achtung gebt neuen Abmahnungwellen keine Chance – wir raten zu einer schnellen Ãœberprüfung der E-Mail-Signatur!

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