Achtung: Neue AGB bei StudiVZ

Das Hacken von studiVZ soll 6.000,- Euro kosten. Die Betreiber der Studenten-Community studiVZ haben den Nutzern neue allgemeine Geschäftsbedingungen geschickt. Daraus geht hervor, dass künftig bei fast jedem Fehlverhalten Vertragsstrafen fällig werden, in manchen Fällen ist auch ein Schweigegelübde abzulegen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Wer die neuen AGB nicht akzeptiere, könne künftig von studiVZ ausgeschlossen bzw. dessen Nutzerprofil könne gelöscht werden, drohen die Veranstalter.

In Ziffer 8.2 der AGB heißt es:

8.2 Vertragsstrafenregelung: Verstößt ein Nutzer gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.4 und/oder Ziffer 7., ist der Nutzer verpflichtet, eine vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen. Ferner ist der Nutzer in einem solchen Fall verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung durch den Betreiber eine nach juristischen Standards übliche vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.

Des Weiteren verbietet StudiVZ, dass sich Personen anmelden, die keine Studenten sind oder waren. Auch Doppelanmeldungen sollen nicht erlaubt sein und falsche Angaben werden ebenfalls bestraft. (Hossa!) Zudem soll die Verbreitung von gesetzeswidrigen Inhalten geahndet werden oder auch Rechtsverletzungen, bei denen Dritten Nachteile entstehen. Selbst der Verkauf von Waren ist untersagt.

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